AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der World Gym Cologne GmbH (Stand: 01.07.2026)
- VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der World Gym Cologne GmbH, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit der World Gym Cologne GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung des Studios berechtigt sind.
1.2 Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3 Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Mitglied werden “ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung der Schaltfläche „Vertrag jetzt abschließen“. Das World Gym speichert den Vertragstext und sendet die Bestätigung per E-Mail zu. Die World Gym Cologne GmbH ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit World Gym aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die World Gym Cologne GmbH gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4 MemberCard
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Zur Personifizierung wird ein Foto im System hinterlegt.
Bei Verlust erhält das Mitglied gegen Zahlung von 10,00 € eine Ersatzkarte. Ohne Vorlage der MemberCard ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Die Weitergabe der MemberCard an Dritte ist untersagt.
- NUTZUNG DER STUDIOS
2.1 Umfang der Studionutzung
Die World Gym Cologne GmbH hat für ihre Mitglieder eine verbindliche Hausordnung erlassen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.2 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der World Gym Cologne GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der World Gym Cologne GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, der World Gym Cologne GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
- BEITRÄGE
4.1 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind gemäß Vereinbarung im Mitgliedsvertrag im Voraus am 1. eines Monats fällig.
4.2 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der World Gym Cologne GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Die durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift entstehenden Kosten trägt das Mitglied.
- HAFTUNG
Die World Gym Cologne GmbH übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen und Wertgegenstände.
- VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1 Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung
Der Vertrag wird – je nach gewähltem Tarif – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, 12 Monaten oder 1 Monat geschlossen. Die jeweilige Vertragsart und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem individuell abgeschlossenen Mitgliedsvertrag. Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten gehen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit über und können anschließend von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von 1 Monat verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
6.2 Ordentliche Kündigung bei 12- und 24-Monatsverträgen
Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
6.3 Ordentliche Kündigung bei Verträgen mit einer Laufzeit von 1 Monat
Verträge mit einer Laufzeit von 1 Monat können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
6.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.5 Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Sie kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
- RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT
7.1 Eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist ausschließlich bei Mitgliedschaften mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten möglich. Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 1 Monat sind von der Ruhendstellung ausgeschlossen.
7.2 Eine Ruhendstellung kann insbesondere bei längerer Krankheit, einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer berufsbedingten vorübergehenden Abwesenheit beantragt werden.
7.3 Der Antrag auf Ruhendstellung ist mindestens fünf Tage vor Beginn der gewünschten Ruhendstellung in Textform einzureichen. Die World Gym Cologne GmbH ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen.
7.4 Die Ruhendstellung ist einmal pro Kalenderjahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal drei Monaten möglich.
7.5 Während der genehmigten Ruhendstellung ruht die Beitragspflicht. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Ruhendstellung. Für die Dauer der genehmigten Ruhendstellung besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Studioleistungen. Eine rückwirkende Ruhendstellung ist ausgeschlossen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die World Gym Cologne GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2 Änderungen dieser AGB
Die World Gym Cologne GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die World Gym Cologne GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die World Gym Cologne GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die World Gym Cologne GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.